Über mich

Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizin ist eine präventive Disziplin im Rahmen des ArbeitnehmerInnenschutzes, die einen Einfluss auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes sowie der Arbeitsvorgänge ausübt. Ihr Ziel ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen um Gesundheitsbelastungen zu vermeiden oder zu minimieren. Sie leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur humanen Gestaltung der modernen Arbeitswelt, in der die arbeitenden Menschen ihre Persönlichkeit und ihre Leistungsfähigkeit optimal entfalten und damit gleichzeitig zum unternehmerischen Erfolg beitragen können.

Die moderne Arbeitsmedizin nutzt die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, passt sich dem Wandel der Wirtschaft an und orientiert sich stets an den Ansprüchen der Unternehmen.

Ich kann Ihnen gerne über die gesetzlichen Anforderungen des ArbeitnehmerInnenschutzes hinaus, eine ganzheitlich auf aktuelle rechtliche Grundlagen ausgerichtete, arbeitsmedizinische Betreuung anbieten.

Dr. Beata Lutomska-Kaufmann, Arbeitsmedizin

Jedes Unternehmen trägt die Verantwortung für die Gesundheit seiner MitarbeiterInnen. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz fordert gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Die Produktivität muss darunter aber keinesfalls leiden. Denn gesunde MitarbeiterInnen sind kreativer und motivierter. Deshalb ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutz ein wesentlicher Faktor Ihres Unternehmenserfolgs.

Ich berate und unterstütze Sie in allen Fragen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung. Ich führe die notwendigen Betriebsbegehungen durch, beurteile die Arbeitsbedingungen und analysiere die Arbeitsprozesse. Meine Betreuung und Beratung kann, entsprechend ihren Wünschen, über die vorgeschriebene Regelversorgung hinausgehen – mit einem maßgeschneiderten Konzept aus Dienstleistungen für die Förderung, Vorsorge, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit für Ihren Erfolg.

Ich besitze alle Ermächtigungen um in einem breiten Spektrum in Betrieben (Ausnahme Ergometrie wird auswärts organisiert) arbeitsmedizinische Untersuchungen anzubieten.

Eignungs- und Folgeuntersuchungen gemäß Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ)
Dies gilt vor allem bei Tätigkeiten mit:

  • Gefahrenstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich gentechnischer Arbeiten mit humanpathogenen Organismen
  • physikalischen Einwirkungen: Hitzebelastung, Kältebelastung, Lärmexposition, Vibrationen, Druckluft, Taucherarbeiten
  • Atemschutzgeräten; Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen

Untersuchungen der Augen und des Sehvermögens (§ 68 ASchG)
die ArbeitnehmerInnen, die Bildschirmarbeit leisten, haben das Recht auf eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit, anschließend in regelmäßigen Abständen sowie beim Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Bildschirmarbeit zurückgeführt werden können.

Untersuchungen gemäß § 19 Strahlenschutzverordnung
Die Strahlenschutzverordnung sieht zum Schutz der Gesundheit beruflich strahlenexponierter Personen eine besondere arbeitsmedizinische Vorsorge vor.

Die arbeitsmedizinisch relevanten Impfungen sind als Teil der gesetzlich geforderten Fürsorgepflichtmaßnahmen bei erhöhtem Infektionsrisiko im Zuge der beruflichen Tätigkeit zu sehen.
Die MitarbeiterInnen, die Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko ausüben, können durch regelmäßige Impfungen geschützt werden. Diese Maßnahmen verhindern mögliche infektionsbedingte Berufskrankheiten.

Zu den möglichen arbeitsmedizinisch relevanten Schutzimpfungen im Betrieb gehören: FSME, Hepatitis, Poliomyelitis, Influenza, Diphtherie-Tetanus, Pneumokokken. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge können durch effiziente Impfangebote, wie die Grippeimpfung, längere und vermehrte Krankenstände verhindert werden.

Der Impfvorsorgeplan ist genauso ein Teil der Vorsorgemaßnahmen bei Dienstreisen ins Ausland und sollte laufend den neuesten Erkenntnissen der Reisemedizin angepasst werden. Zu den Reiseimpfungen gehören u.a. Tollwut, Typhus, Cholera.

Überprüfung des Impfschutzes
Hier wird die Notwendigkeit einer Auffrischungsimpfung bei den Mitarbeiterinnen überprüft.

Ich kann Sie gerne über den Bedarf der erforderlichen Impfungen beraten.

Gesundheitsförderung schafft sichere, befriedigende und motivierende Arbeits- und Lebensbedingungen. Fühlen sich ihre MitarbeiterInnen gesund und wohl, werden sie mit Begeisterung und Freude die Ziele Ihres Unternehmens zu ihren eigenen machen und sich mit ihrer ganzen Kraft und vollem Engagement dafür einsetzen. Als Unternehmen können Sie wesentlich dazu beitragen, die Arbeitsumgebung Ihrer MitarbeiterInnen gesund zu gestalten.

Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung kann ich gerne spezielle Zielgruppen in Ihrem Unternehmen ermitteln, die anschließend mit optimal zugeschnittenen, gesundheitsförderlichen Maßnahmen unterstützt werden können.

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz, die zu Fehlbeanspruchungen führen können, sind eine häufige Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen. Sie verursachen nicht nur menschliches Leid, sondern auch enorme wirtschaftliche Kosten.

In Kooperation mit ArbeitspsychologInnen erarbeite ich in Abstimmung mit Ihnen, die bestmögliche Methode, die es erlaubt sowohl wissenschaftlich, fachlich korrekt als auch ökonomisch mit größtmöglicher Nachhaltigkeit an das Thema heranzugehen.

Mit dem gemeinsamen Ziel, Lösungsmöglichkeiten zur Optimierung der Bewältigung der Arbeitsleistung aus verhältnisorientierter Sicht abzuleiten, und somit den größtmöglichen Nutzen für alle Beteiligten – Unternehmen und MitarbeiterInnen – zu erreichen.